Klasse A

Klasse A

Mindestalter:

24 Jahre bei Direkteinstieg
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW

Einschlussklassen: A2, A1, AM
Vorbesitz: –

• Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einen Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/w

• dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einen Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Motorrad (A24)